Mitgliederversicherungen
Alle registrierten Mitglieder sind im Rahmen aller VCP-Veranstaltungen und Aktivitäten über den Verband unfall- und haftpflichtversichert. Diese Versicherungen sind eine freiwillige Leistung des Verbandes.
Die Haftpflichtversicherung tritt subsidiär ein, das bedeutet, wenn eine eigene Haftpflichtversicherung vorhanden ist, muss diese herangezogen werden. Die Haftpflichtversicherung des VCP deckt Personen-, Sach- und Vermögenschäden bis zu einer Höhe von 10.000.000,00 EUR ab. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Kfz- und Fahrrad-Sachschäden.
Die Unfallversicherung beinhaltet folgende Leistungen:
- Invalidität 25.000 EUR
- Tod 5.000 EUR
- Zusatzheilkosten 1.100 EUR
- Bergungskosten 5.000 EUR
Wenn ihr „Schnuppergruppenstunden“ (oder ähnliches) anbietet, oder Aktivitäten/Veranstaltungen durchführt bei denen auch Nichtmitglieder teilnehmen, meldet das bitte kurz und formlos in der Bundeszentrale (erzsebet.haris@vcp.de), damit wir in solchen Fällen auch für Nichtmitglieder diese Absicherung zur Verfügung stellen können.
Dienstreisefahrzeugversicherung
Für Dienstreisen im Auftrag des VCP auf Bundesebene besteht eine Dienstreisefahrzeugversicherung. Um im Falle eines Schadens diese in Anspruch nehmen zu können, muss die Reise im Vorfeld durch die Bundeszentrale als Dienstreise genehmigt sein.
Für die Nutzung privater Kfz auf Landes-, Regions- oder Stammesebene empfiehlt es sich eine entsprechende Dienstreisefahrzeugversicherung abzuschließen (siehe hierzu: https://www.ecclesia.de/fileadmin/projekte/ecclesia.de/Downloads/20230208_reise_freizeiten_ausfluege_0328_Ansicht.pdf ).
Freizeitversicherungen
Für Auslandsfahrten: unsere Mitgliederversicherungen haben eine (nahezu) weltweite Geltung, bei ganz besonders „exotischen“ Zielen fragt bitte sicherheitshalber in der Bundeszentrale nach. Für möglicherweise nicht abgedeckte Staaten, oder für mitreisende Nichtmitglieder/Gäste können entsprechende Versicherungen auch als
Freizeitversicherung für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Ebenso können, falls nicht durch die eigene Krankenkasse abgedeckt, Auslandsreisekrankenversicherungen abgeschlossen werden. Reisegepäck, Boote, Fahrräder und geliehene Gegenstände sind ebenfalls über die Freizeitversicherung versicherbar. Alle Infos zu Freizeitversicherungen findet ihr unter https://www.ecclesia.de/fileadmin/projekte/ecclesia.de/Downloads/20230208_reise_freizeiten_ausfluege_0328_Ansicht.pdf oder fragt in der Bundeszentrale nach.
Schadenmeldungen
Meldungen zu unseren Mitgliederversicherungen oder zu Freizeitversicherungen, die über die Bundeszentrale abgeschlossen wurden, müssen über die Bundeszentrale gemacht werden; meldet euch so zeitnah wie möglich per eMail oder telefonisch, damit euch die dafür nötigen Schadenformulare zugeschickt werden können.
Kontakt in der Bundeszentrale
Wendet euch gerne mit allen Fragen an Erzsebet per eMail erzsebet.haris@vcp.de oder telefonisch unter 0561-78437-20
Erzsebet Haris
Fördermittelverwaltung, Versicherungen und Internationales Sekretariat
Telefon: 0561 / 78 43 7 – 20